Telefon : 0176 419 469 39

  • Unser Reetdachhaus

    erleben Sie das besondere Raumklima

  • Spiel und Spaß

    mit Lucky & Co

  • Gitti und Hilde

  • Monty

  • Winter

    hier ist zu jeder Jahreszeit schön

Ferienwohnungen

  • Ferienwohnung 1 im Reetdachhaus

    Ferienwohnung 1 im Reetdachhaus

    Wohnzimmer

    ab 90€/Nacht
    • 93 qm 
    • ausschließlich Glattböden (Fliesen und Laminat)
    • 2 Schlafzimmer, 5 Betten
    • Biofire Kamin
    • Gartenmöbel 
    • Hochstuhl und Reisebett (kostenlos)
  • Wohnung 2 am Reitplatz

    Wohnung 2 am Reitplatz

    lorem ipsum dolor sit amet

    ab 80€/Nacht
    • 65 qm 
    • ausschließlich Glattböden (Fliesen im Bad, sonst Laminat)
    • 1 Schlafzimmer, max. 4 Personen
    • Gartenmöbel 
    • Hochstuhl und Reisebett (kostenlos)

Der Krüger-Hof Lübbersdorf

  • Ihre Unterkunft

    Wohnung 1  mit 5 Betten

    Wohnung 2  ein Doppelbett + Schlafsofa

    jeweils eigene Terrasse mit Sitzmöbeln

    gut ausgestattete Küchen

    Grill

  • WLAN

    WLAN ist kostenfrei vorhanden. 

    Es gibt noch keinen Glasfaseranschluss, die Bandbreite ist zeitweise nicht ausreichend zum Streamen.

     

  • Parkplatz

    Es steht ein Parkplatz pro gemieteter Wohnung kostenfrei zur Verfügung. 

  • An- und Abreise

    Anreise ab 15.00 Uhr

    Abreise bis 10.00 Uhr

  • Sonstiges

    Eier von unseren glücklichen Hühnern

    Waschservice

    Wäschepakete buchbar (Bettbezüge und Laken, 1 Duschtuch, 1 Handtuch pro Person)  Leihwäsche darf nicht mit an den Strand o. ä.

     

     

     

     

Preisauskunft & Buchung
 

 

Beschreibung

Herzlich Willkommen auf dem Krüger-Hof Lübbersdorf.

Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Gerne würden wir Sie schon bald persönlich zu einem Urlaub auf unserem Hof nahe der Ostsee begrüßen. Sie wollen dem Alltag entfliehen, die Seele baumeln lassen, entspannen, die Sonne genießen, Strände entdecken, Tiere streicheln und Hofleben zum Anfassen erleben? Dann sind Sie bei uns genau richtig. 

Wir haben den historischen Reetdachhof im Jahr 2017 gekauft und beherbergen seitdem unsere Gäste in zwei Ferienwohnungen. 

Wir möchten ein Stück "heile Welt" vermitteln und es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass unsere Tiere so artgerecht wie möglich leben. Sie finden Katzen zum Kuscheln, die freilaufenden Hühner können in ihrem natürlichen Verhalten beobachtet oder die Zwergziegen und Meerschweinchen in ihrem Gehege besucht werden. Unsere Pferde leben ganzjährig im Herdenverband im Offenstall, so dass sie ihre Bedürfnisse wie fressen und spielen, gegenseitige Fellpflege oder auch schlafen ganz individuell ausleben können.   

Wir haben die Wohnungen mit viel Liebe eingerichtet und uns an dem orientiert, was für uns selber im Urlaub wichtig ist. So sind in den Küchen neben Spülmaschine, Herd, Backofen, Kaffeemaschine oder Wasserkocher auch eine ausreichende Anzahl Geschirr und Besteck,Töpfe und Pfannen vorhanden. Die Sauberkeit der Wohnungen ist uns ein großes Anliegen und das Rauchen ist nur draußen erlaubt.  

An verschiedenen Stellen auf dem Hof stehen Sitzgelegenheiten zur Verfügung und gerne stellen wir Ihnen einen Holzkohlegrill für einen gemütlichen Grillabend zur Verfügung. Die Kinder können sich die Zeit auf dem Spielplatz mit Klettermöglichkeiten, Rutsche, Schaukeln, Sandkiste, Matschküche oder unserem Holzpferd mit "echtem" Equipment vertreiben. Außerdem gibt es verschiedene Fahrzeuge. Da die gesamte Hoffläche bis auf die Parkplatzeinfahrt komplett eingezäunt ist, besteht keine Gefahr durch den öffentlichen Verkehr. 

Das Mitbringen von Haustieren ist bei uns leider nicht möglich.  

Ponyreiten, Tiere füttern und Eier sammeln

Besonders unsere kleinen Gäste dürfen bei uns richtig helfen. Täglich werden unsere Meerschweinchen, Ziegen, Hühner, Katzen und Pferde gefüttert und die Eier unserer glücklichen Hühner eingesammelt. Außerdem müssen die Ställe regelmäßig gesäubert werden. Sollte das noch nicht zur Auslastung reichen, finden wir bestimmt noch weitere Tätigkeiten für alle - Langeweile kennen wir hier jedenfalls nicht. 

Für die Kinder bieten wir nach Absprache geführtes Ponyreiten auf unserem Reitplatz oder in unserer schönenen Umgebung an. Vorher putzt jeder "sein" Pony und hilft beim Fertigmachen. Hierbei lernen die Kinder ganz zwanglos ohne Zeitdruck und mit Spaß den richtigen Umgang. Unsere Ponys sind alle artig und geduldig und es ist uns wichtig, dass die Kinder wahrnehmen, dass es sich um ein Lebewesen mit (manchmal) einem eigenen Kopf und auch Bedürfnissen und nicht um ein Spiel- oder Sportgerät handelt. Die Kinder benötigen für das Reiten feste/geschlossene Schuhe und einen (Fahrrad-)Helm. 

Fakten

Zentrale Lage mit verschiedenen Stränden und div. Ausflugsmöglichkeiten in der Nähe
Viele Hoftiere zum Beobachten und Streicheln
Ponyreiten
Tiere füttern
Eier sammeln


Lage und Umgebung

Oldenburg in Holstein liegt auf der Halbinsel Wagrien, direkt an der A1 und etwa mittig zwischen der Lübecker und der Hohwachter Bucht. Somit gibt es im nahen Umkreis Orte mit Strandpromenade und Strandkörben, Naturstrände oder auch Steilküstenabschnitte. Der Sehlendorfer Strand ist breit und weitläufig, feinsandig und das Wasser ist flach abfallend und damit besonders für Familien mit Kindern geeignet. 

Weiter gibt es zum Beispiel am Weißenhäuser Strand das Dschungelland und das Subtropische Badeparadies, in Grömitz den Zoo und den EasyJump Trampolinpark, in Nessendorf den Eselpark oder Filippos Erlebnisgarten in Blekendorf. In den Küstenorten wie Heiligenhafen, Großenbrode, Dahme oder Grömitz ist immer viel los. Der Hansa-Park Sierksdorf, die Hansestadt Lübeck und in die Hamburger Innenstadt bieten weitere Ausflugsziele. Von Juni bis September finden in Bad Segeberg die Karl-May-Festspiele statt, die nicht nur für Wild-West-Liebhaber sehr sehenswert sind. 

Das Naturschutzgebiet "Oldenburger Bruch" ist fußläufig ab Hof erreichbar und lädt zu langen Spaziergängen ein.

Schleswig-Holsteins höchste Erhebung, der Bungsberg, ist rund 20 Minuten entfernt und die Holsteinische Schweiz rund um Eutin und Malente mit ihrer Seenlandschaft ist ebenfalls einen Ausflug wert. 

In Oldenburg gibt es eine Vielzahl von Supermärkten und Discoutern und in der Markthalle Friedrichsen sind regionale Lebensmittel (und der beste Kuchen) zu erwerben. Von Ostern bis Ende Oktober und zum Jahreswechsel gilt die "Bäderregelung", so dass Sie auch sonntags einkaufen können. 

Karte

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Preisliste

Den Belegungskalender mit den jeweiligen Preisen finden Sie bei den Wohnungen. 

  • AGB

    AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungen Krüger-Hof Lübbersdorf

     

    1. Vertragsschluss
    Der Mietvertrag über die Ferienwohnung gilt als verbindlich geschlossen, sobald zwei übereinstimmende Willenserklärungen gem. § 145 ff BGB (Angebot/Antrag und Annahme) abgegeben wurden. Die Unterschrift eines Mietvertrages ist damit nicht erforderlich. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer vermietet und darf nur mit der in der Buchung vereinbarten Personenzahl belegt werden. Über die vereinbarte Personenzahl hinausgehende Übernachtungsbesuche sind den Vermietern anzuzeigen und bedürfen der Einwilligung der Vermieter. Die Nutzung des Objekts sowie des dazugehörigen Grundstücks erfolgen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

    2. Mietpreis und Nebenkosten
    In dem vereinbarten Mietpreis sind pauschal berechnete Nebenkosten enthalten. Mit Strom, Wasser und Heizenergie ist schonend und umweltbewusst umzugehen, damit die Mietpreise stabil gehalten werden können.

    Es wird eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises vereinbart. Diese ist sofort bei Vertragsschluss fällig und muss binnen einer Woche auf dem Konto der Vermieter eingegangen sein. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Bei Vertragsabschluss zu einem Zeitpunkt, der diese 30 Tage unterschreitet, wird der gesamte Betrag sofort fällig.

    3. Mietdauer/Reinigung
    Am Anreisetag stellen die Vermieter dem Mieter die Wohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter dem Vermieter die Wohnung spätestens bis 10 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben.

    Bei Abreise hat der Mieter die folgenden Arbeiten selbst zu erledigen:

    • Geschirr sauber in die Schränke sortieren
    • Entsorgung des sortierten Abfalls
    • Entsorgung/Mitnahme von Altglas und Pfandflaschen
    • Tische abwischen und Böden fegen oder saugen

     

    4. Rücktritt durch den Mieter
    Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so sind die folgenden Stornogebühren zu entrichten:

    • bis 60 Tage vor Mietbeginn 15 % des Mietpreises,
    • bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
    • weniger als 30 Tage vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.

    Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der Mieter gesamtschuldnerisch. Hier wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben.

    Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter ausdrücklich empfohlen.

     

    5. Kündigung durch den Vermieter
    Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Auch das Rauchen in der Wohnung oder mutwillig verursachter hoher Energieverbrauch führt zur fristlosen Kündigung. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

    6. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar innen wie außen mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursacht worden ist. Auch geringfügige Beschädigungen sind dem Vermieter anzuzeigen. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.


    Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. den entstehenden Schaden gering zu halten.

    Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere Ansprüche auf Mietminderung) zu. Dies gilt insbesondere im Falle von ev. festgestellten Verschmutzungen bei Übernahme der Wohnung. Diese sind binnen einer Stunde nach Anreise zu melden und durch Fotos zu dokumentieren. Dem Vermieter ist das Recht auf Nachbesserung einzuräumen.

    Partys mit lauter Musik -insbesondere nach 22 Uhr- sind untersagt und führen bei Zuwiderhandlung zu einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung.

    Die Mülltrennung ist zu beachten. Eine entsprechende Information liegt in den Wohnungen aus.

    Die Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Im Außenbereich stehen Aschenbecher zur Verfügung. Aus Brandschutzgründen ist das Rauchen in der Scheune und in den Tierställen verboten.

    Der Hof ist nicht an die städtische Abwasserversorgung angeschlossen und verfügt stattdessen über ein hofeigenes Drei-Kammer-Klärsystem. Es dürfen auf keinen Fall feuchtes Toilettenpapier, Papiertaschentücher, Tampons oder Binden in der Toilette entsorgt werden.

    Das Laden von Elektrofahrzeugen über den Hausstrom ist verboten.

     

    Hinweise zur Internetnutzung über das angebotene WLAN:

    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selber verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten daraus ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere

    • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen,
    • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen,
    • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten,
    • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten,
    • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

    Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen. Dies erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

     

    7. Haftung des Vermieters

    Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung etc.).

     

    8. Änderungen des Vertrags

    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

     

    9. Rechtswahl und Gerichtsstand

    Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstandort vereinbart.

     

    Die obenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungen des Krüger Hofs Lübbersdorf werden durch Abschluss des Mietvertrags anerkannt.

     

     

Adresse

Lübbersdorfer Baum 1, 23758 Oldenburg in Holstein

Telefon

0176 419 469 39